Fissurenversiegelung in Rinteln

Fissurenversiegelungen werden heutzutage sofort nach Durchbruch der bleibenden Backenzähne durchgeführt. Doch was passiert bei einer solchen Fissurenversiegelung eigentlich genau und wozu ist sie überhaupt nötig? Diese Fragen und Weiteres rund um die Fissurenversiegelung weiß die Zahnarztpraxis Dres. Wömpner aus Rinteln zu beantworten.

Auf den Kauflächen der Backenzähne befinden sich die sogenannten Fissuren. Da diese kleinen Rillen auf den Zähnen besonders schlecht mit der Zahnbürste zu erreichen sind, werden diese nach gründlicher Kontrolle & Reinigung sofort versiegelt. Auf dieser Seite können Sie sich rund um die Fissurenversiegelung in Rinteln informieren. Vielen Dank, dass Sie unseren Internetauftritt der Zahnarztpraxis Dres. Wömpner Rinteln besuchen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Leistungen unserer Praxis näher bringen.

Vorteile und Leistungen der Zahnarztpraxis Dres. Wömpner

Die Fissurenversiegelung ist eine Routinebehandlung, die einmal durchgeführt, ein Leben lang halten sollte.

Kariesgefahr bei Fissuren

Die Rillen zwischen den Höckern des Backenzahnes sind häufig mit der alltäglichen Zahnreinigung nicht gut zu erreichen.
Wegen des hohen Kariesrisikos, werden die kleinen, feinen Rillen schon versiegelt, wenn die Kauflächen gerade erst durchgebrochen sind. Nur auf diese Weise kann das Risiko eines bakteriellen Zahnbefalls minimiert werden, damit der Zahn gesund bleibt. In der Zahnarztpraxis Dres. Wömpner aus Rinteln nutzt man zur Fissurenversiegelung zunächst eine Art Lasergerät, dass sich Diagnodent nennt, um zu testen, ob eine Zahnfissur kariesfrei ist. Denn ein Zahn sollte nur versiegelt werden, wenn er zu hundert Prozent kariesfrei.
Für Dres. Wömpner aus Rinteln ist dies, wie für viele andere Zahnärzte auch, eine Routinebehandlung, die tagtäglich durchgeführt wird. Die Verwendung eines Diagnodentgerätes hingegen ist besonders hervorzuheben.

Anwendungsgebiete

Prinzipiell kann eine Fissurenversiegelung bei jedem Patienten durchgeführt werden, der seine Zähne nachhaltig schützen möchte. Sobald ein Zahn vom Zahnfleisch freigegeben wird, kann die Versiegelung durchgeführt werden und dient ab diesem Zeitpunkt als Schutz der Fissur vor Bakterien.
Ausgenommen von dieser Art der Fissurenversiegelung sind die Milchzähne. Ihr besonderer aprismatischer Schmelz kann nicht angeätzt werden. Dadurch hat die Versiegelung keinen Halt auf den Zähnen.

Die Schritte zum versiegelten Zahn

Anfangs wird der Zahn ausführlich gereinigt. Mit Hilfe des Diagnodentgerätes muss zunächst eine Karies ausgeschlossen werden. Erst wenn diese Bakterienfreiheit gewährleistet ist, kann der eigentliche Vorgang der Versiegelung stattfinden. Dazu wird der Zahn zunächst mit 36%iger Phosphatsäure angeätzt, um den Verbund zwischen Zahn und Versiegelungsmaterial zu gewährleisten. Es folgt die Versiegelung mit dünnfließendem Komponist (Kunststoff). Um die Behandlung zu vervollständigen, wird der Zahn zum Abschluss noch einmal intensiv fluoridiert.

Sollte ein Zahn jedoch Kariesspuren in den Fissuren aufweisen, dann werden diese zunächst aufgebohrt und in einem folgenden Schritt mit dem Bohrer die mit Karies befallenen Stellen entfernt. Im Anschluss kann dann die sogenannte erweiterte Fissurenversiegelung durchgeführt werden.

Die Nachsorge

Eine Stunde nach der Behandlung sollte der Patient zunächst auf Dinge, wie Zähne putzen, Trinken und Essen verzichten, da der natürliche Schutzfilm aus Speichel auf der Zahnoberfläche erst wieder hergestellt werden muss. Eine halbjährliche Kontrolle der Versiegelungen wird empfohlen.
Auf diese Weise bleiben die Zähne langfristig geschützt und das Risiko von Zahnschäden wird nachhaltig minimiert.

Behandlungsrisiko

Ein Risikofaktor ist lediglich der Einschluss von Karies in die Versiegelung. Dieser könnte sich auch unter der Versiegelung noch entwickeln und den Zahn schädigen. Durch das Diagnodentgerät, das auch bei uns in der Zahnarztpraxis Dres. Wömpner Rinteln zum Einsatz kommt, kann dies aber weitgehend vermieden werden.
Die Fissurenversiegelung ist alles in allem eine gut verträgliche und ungefährliche Behandlungsmethode.

Kostenübernahme

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr werden die Kosten für die Versiegelung der großen Backenzähne übernommen. Die Versiegelung von Prämolaren (kleine Backenzähne) können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei Kindern ist die Versiegelung sehr wichtig, weshalb Eltern auf eine solche Behandlung keinesfalls verzichten sollten.

Die Enwicklung

Die Fissurenversiegelung ist eine seit Jahren bewährte und sichere Behandlungsmethode.